Legasthenietherapie


Seit dem 01.01.2004 machen wir Kindern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erwerb der Schriftsprache ein Therapieangebot.

Liegen die Voraussetzungen nach § 35a SGB VIII vor, so übernimmt das Jugendamt die Kosten.

Voraussetzungen sind:

  1. qualifizierte Diagnose einer Legasthenie

  2. erfolglose schulische Förderung

  3. als Folge der Störung droht eine seelische Behinderung
    (z.B. Schulaversion, depresivve Symptomatik, etc.), die eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt

Verfahren:

  • Antrag beim Jugendamt auf Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII. Jugendamt überprüft das Vorliegen der Voraussetzungen, veranlaßt ggf. eine Begutachtung und entscheidet über die Gewährung.

    Bei Übernahme der Kosten durch die Eltern (37,50 € je Stunde) ist ein Antrag beim Jugendamt nicht erforderlich.

    Die Therapie ist auf die individuellen Schwierigkeiten des einzelnen Kindes abgestimmt und besteht in einer kombinierten Lern- und Psychotherapie.

    Die Lernzentrierten Übungen (Gliederungsübungen, Lautübungen, Rechtschreiberegeln etc.) werden ergänzt durch Bausteine aus dem psychotherapeutischen Repertoire, wie Konzentrations- und Entspannungsübungen, Gesprächs,- Spiel- und Verhaltenstherapie, Elternberatung usw.