Legasthenietherapie
Seit dem 01.01.2004 machen wir Kindern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erwerb der Schriftsprache ein Therapieangebot.
Liegen die Voraussetzungen nach § 35a SGB VIII vor, so übernimmt das Jugendamt die Kosten.
Voraussetzungen sind:
- qualifizierte Diagnose einer Legasthenie
- erfolglose schulische Förderung
- als Folge der Störung droht eine seelische Behinderung
(z.B. Schulaversion, depresivve Symptomatik, etc.), die eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt
- Antrag beim Jugendamt auf Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII. Jugendamt überprüft das Vorliegen der Voraussetzungen, veranlaßt ggf. eine Begutachtung und entscheidet über die Gewährung.
Bei Übernahme der Kosten durch die Eltern (37,50 € je Stunde) ist ein Antrag beim Jugendamt nicht erforderlich.
Die Therapie ist auf die individuellen Schwierigkeiten des einzelnen Kindes abgestimmt und besteht in einer kombinierten Lern- und Psychotherapie.
Die Lernzentrierten Übungen (Gliederungsübungen, Lautübungen, Rechtschreiberegeln etc.) werden ergänzt durch Bausteine aus dem psychotherapeutischen Repertoire, wie Konzentrations- und Entspannungsübungen, Gesprächs,- Spiel- und Verhaltenstherapie, Elternberatung usw.